kfz versicherung definition

Kfz-Versicherung • Definition Gabler Wirtschaftslexikon. Begriff. Versicherung, die die Zweige Kfz-Haftpflichtversicherung und Kfz-Kaskoversicherung umfasst. Der Zweig Kfz-Insassenunfallversicherung ( Insassenunfallversicherung) zählt zwar in.

Kfz-Versicherung • Definition Gabler Wirtschaftslexikon
Kfz-Versicherung • Definition Gabler Wirtschaftslexikon from wirtschaftslexikon.gabler.de

Der Halter eines Fahrzeuges haftet für alle Schäden, die durch sein Fahrzeug verursacht werden. Er ist gesetzlich verpflichtet, diese Haftung mit einer Versicherung abzudecken. Die Kfz.

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